2021-11-23

2G oder 3G im Coworking?

Die AHA-Regel gilt auch weiterhin (Foto: Florian Schmetz)Die AHA-Regel gilt auch weiterhin (Foto: Florian Schmetz)

Auch mehr als anderthalb Jahre nach dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie, gibt es bundesweit kein einheitliches Vorgehen gegen das Virus. Die Maßnahmen der Bundesländer können sich stark voneinander unterscheiden und auch wöchentlich ändern. Die Frage, die sich viele Betreiber:innen momentan stellen, ob man sein Coworking Space nach der 2G-Regel, also nur Geimpften und Genesenen Zugang zu geben, oder der 3G-Regel, wonach auch negativ Getestete erlaubt sind, betreiben sollte. Keine leichte Frage, denn damit sind auch wirtschaftliche Konsequenzen verbunden.

Neues Infektionsschutzgesetz

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 24. November 2021 die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das bedeutet, wer bei der Arbeit mit anderen Menschen in Berührung kommt, muss geimpft oder genesen sein oder sich täglich testen lassen. Weiterhin gelten die Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygienekonzepte.

Für Betreiber:innen von Coworking Spaces bedeutet das, dass auch Beschäftigte des Coworking Spaces vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Als Betreiber:in ist man verpflichtet, dies zu kontrollieren und zu dokumentieren — sonst drohen Bußgelder.

Für allen anderen Nutzer:innen eines Coworking Spaces, also vor allem Selbstständige und Freelancer:innen, gibt es aktuell ebenfalls keine klare Rechtslage. Allerdings gibt es laut der German Coworking Federation (GCF) die geäußerte Rechtsauffassung, dass die Betreiber:innen als eine Arbeitsstätte anbietende Dienstleister:innen, in der Verantwortung stehen, die Kontrollen für diese Nutzer:innen durchzuführen und auch zu dokumentieren.

Für die Mitglieder des Coworking Spaces steht deren jeweilige:r Arbeitgeber:in in der Verantwortung, 3G-Nachweise zu kontrollieren und zu dokumentieren, sowie Testangebote zu machen. Freelancer:innen und Selbstständige müssen wiederum selber den Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen oder getestet sind.

Coworking Spaces müssen auch weiterhin als Betriebsstätten offen bleiben, zumindest für dort registrierte Mitglieder bzw. Beschäftigte eines Unternehmens, das eine Arbeitsstätte in dem Coworking Space gebucht hat. Es besteht aber keine Pflicht, weiterhin Tagesgäste oder auch externe Buchungsgäste zu empfangen.

RKI: »2G ist sicherer als 3G«

Auch die 2G-Regel ist eine Möglichkeit, aber vom Infektionsschutzgesetz her nicht vorgeschrieben. Nur Geimpften und Genesenen den Zugang zu gewähren, am besten in der sogenannten Plus-Variante, die zusätzlich tägliche Tests verlangt, ist im Vergleich mit der 3G-Regel die sichere Option, da Tests ungenau sein können — so das Robert-Koch-Institut (RKI).

Antigen-Schnelltests können nicht alle Infektionen sicher erkennen, teilt das RKI in einem Flyer zu 2G und 3G mit. Insbesondere zu Beginn einer Infektion oder bei fehlerhafter Durchführung steigt das Risiko, dass eine Person ein negatives Testergebnis bekommt, obwohl tatsächlich eine Infektion vorliegt.

Wenn sich in einer 2G(+)-Community Menschen mit COVID-19 anstecken, wird es nur sehr selten schwere Krankheitsverläufe geben. Bei der 3G(+)-Regel werden wiederum sehr viele Infizierte auf der Intensivstation landen, wie der SPD-Gesundheitsexperte und Virologe Karl Lauterbach vor Kurzem erklärte.

Da es aber vom Infektionsschutzgesetz her keinen Zwang zu 2G(+) gibt, muss dies über die AGB geregelt werden. Diese müssten unter Umständen dahingehend geändert und die Mitglieder darüber schriftlich informiert werden. Diese haben dann 14 Tage Zeit zu widersprechen oder ihren Nutzungsvertrag zu kündigen.

Dieser Text erschien zuerst auf CoWorkLand.de.


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